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Baugenehmigung

Dabei handelt es sich um die Erlaubnis durch die Gemeinde bzw. Gemeindebaukommission für eine Baumaßnahme, bei der Wohnraum oder anderer Nutzraum geschaffen oder verändert wird (z.B. Neubau eines Einfamilienhauses, Ausbau eines Dachgeschosses, usw.).