A9 - Dreizimmerwohnung mit Terrasse und Seeblick

A9 - Dreizimmerwohnung mit Terrasse und Seeblick

Torri del Benaco - Venetien
In Torri del Benaco bieten wir eine Drei-Zimmerwohnung im 2. Stock mit grosser Terrasse, zum Verkauf an. Die im Bau befindliche Residenz befindet sich in dominanter Lage mit herrlichem Blick auf den See. Wenige Wohneinheiten, ein schöner Swimmingpool und die Qualität der Bauausführung machen dieses Projekt zur einer exklusiven und einzigartigen Immobilie. Die helle Wohnung hat große Fenster zum See hin und besteht aus einem großen Wohnbereich mit Küche und Esszimmer, zwei Schlafzimmern und zwei Bädern Im Untergeschoss vervollständigen zwei Stellplätze in der Garage das Anwesen.
Objektnummer
G00185_09
Ort
Torri del Benaco
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 856.560
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
4% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
82 m2
Handelsfläche
123 m2
Etage
2
Zimmer
3
Badezimmer / WC
2
Terrassen
1
Zustand
Erstbezug
Baujahr
2023
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.