Atemberaubende Villa mit Blick auf den See

Atemberaubende Villa mit Blick auf den See

Moniga del Garda - Lombardei
In Moniga del Garda bieten wir zum Verkauf, nur wenige Meter vom See entfernt, mitten im Grünen und in ruhiger Gegend, mit Seeblick vom Garten im Erdgeschoss, atemberaubendem Seeblick vom ersten Obergeschoss und der Sonnenterrasse aus, die bevorstehende Realisierung einer bedeutenden Einzelvilla von ausgezeichneter Größe an. Die Villa wird in hoher Energieklasse mit den neuesten Baumaterialien und Ausstattungen auf höchstem Niveau gebaut. Rendering und Projektpläne finden Sie, dem Exposé beigefügt. Ausgezeichnetes, einmaliges Objekt. Weitere Informationen und Besichtigung auf Anfrage.
Objektnummer
G00219AG
Ort
Moniga del Garda
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Haus
Kaufpreis
€ 1.800.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
4% (zzgl. MwSt.)
Grundstücksfläche
1.050 m2
Nettowohnfläche
129 m2
Handelsfläche
320 m2
Zimmer
7
Badezimmer / WC
3
Balkone
3
Terrassen
1
Zustand
Erstbezug
Heizungsart
Etage
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.