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Angeld zur Bestätigung

Das Angeld zur Bestätigung ist jene Geldsumme, welche der versprechende Käufer bei Abschluss des Vorvertrages an den versprechenden Verkäufer zahlt, um die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht zu untermauern. Kommt es zum Vertragsabschluss, so wird das Angeld vom Gesamtpreis abgezogen. Die erfüllende Partei hat (abgesehen vom Recht auf Schadenersatz) die Möglichkeit:
  1. die Durchführung des Vertrages zu fordern (auch mit Urteil)
  2. vom Vertrag zurückzutreten und:
  • das erhaltene Angeld einzubehalten
(wenn der Käufer nichterfüllend ist)
  • das Doppelte des geleisteten Angeldes zurückzufordern
(wenn der Verkäufer nichterfüllend ist)