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Auftrag

MIT Vertretungsvollmacht: Der vom Vertreter im Namen und im Auftrag des Vertretenen abgeschlossene Vertrag wirkt innerhalb der Grenzen der ihm erteilten Befugnisse unmittelbar gegenüber dem Vertretenen. OHNE Vertretungsvollmacht: Der Beauftragte, der im eigenen Namen handelt, erwirbt die Rechte und übernimmt die Pflichten, die aus den mit Dritten vorgenommenen Rechtshandlungen entstehen, auch wenn diese vom Auftrag Kenntnis hatten. Die Dritten stehen in keinerlei Rechtsbeziehungen zum Auftraggeber.