Energiebescheinigung

Das Stabilitätsgesetz 2014 sieht vor, dass die fehlende Beilegung der Energiebescheinigung bei Kaufverträgen und neuen Mietverträgen nur eine Geldbuße von 500 Euro zur Folge hat, im Gegensatz zu der Nichtig-Erklärung der Verträge, wie es bis dahin vorgesehen war. Bei den unentgeltlichen Übertragungsurkunden wird es nicht mehr nötig sein die Energiebescheinigung beizulegen, dies Entlastet somit den Verkäufer von weiteren bürokratischen Pflichten.

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