Konventionalfläche

Es handelt sich um die Wohnfläche welche von der Wohnbauförderung gesetzlich anerkannt ist. Die Konventionalfläche setzt sich wie folgt zusammen (Berechnung lt. Autonomer Provinz BZ-Südtirol):

  • die um 25% erhöhte Wohnfläche einer Wohnung
  • 25% der Balkonfläche
  • 50% der Flächen von Loggien oder der Wintergärten
  • 30% der Kellerflächen
  • 60% der Flächen der Garagen
  • 30% der Flächen der offenen Abstellplätze
  • 25% der Laubengänge im Erdgeschoss
  • 15% der Terrassenflächen
  • 30% der Dachbodenfläche (mind. 1,5 m Höhe).

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