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Mehrwertsteuer

Es handelt sich hier um die Steuer, die der Käufer beim Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses auf den Verkaufspreis entrichten muss, wenn es sich bei der verkaufenden Partei um ein Bauunternehmer oder um ein Unternehmen, welches seine Haupttätigkeit im Immobiliensektor hat, handelt. Sie beträgt 4% beim Kauf einer Erstwohnung, 10% bei Zweitwohnungen und 21% bei gewerblichen Immobilien und bei Wohnungen, welche als Luxusgüter eingestuft sind.