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Realrechte

Realrechte (auch Dingliche Rechte o. Sachenrechte) bestehen in der unmittelbaren Herrschaft einer Person über eine Sache und in der Befugnis, diese Rechte gegen jedermann zu verteidigen und durchzusetzen. Grundsätzlich unterscheidet man in:
  • Dingliche Rechte an eigener Sache: Eigentumsrecht
  • Dingliche Rechte an fremder Sache: es sind die Nutzungsrechte wie Fruchtgenuss, Gebrauch, Wohnrecht, Überbaurecht, Erbpacht;
  • Garantierechte: Hypothek, Pfand;