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Wechselprotest

Der Wechsel ist ein Versprechen einer Person (Hauptschuldner/Wechselaussteller) eine gewisse Geldsumme an einem Gewissen Datum an eine gewisse Person (Wechselnehmer) zu bezahlen. Es ist eine unbedingte Zahlungsanweisung des Gläubigers an den Schuldner. Es ist eine Urkunde und ein Orderpapier und kann nur mittels Indossament (siehe unten) übertragen werden. Der Wechsel muss eine bestimmte Form aufweisen um rechtliche Bedeutung zu haben, d.h. er muss schriftlich auf vom Staat hergestellten Formularen ausgestellt werden und zwingende Bestandteile haben.