A1 - Vierzimmerwohnung mit großem Garten

A1 - Vierzimmerwohnung mit großem Garten

Torri del Benaco - Venetien
In Torri del Benaco bieten wir eine Vier-Zimmerwohnung im Erdgeschoss, mit einem großen Garten von über 200 qm, zum Verkauf an. Die im Bau befindliche Residenz befindet sich in dominanter Lage mit herrlichem Blick auf den See. Wenige Wohneinheiten, ein schöner Swimmingpool und die Qualität der Bauausführung machen dieses Projekt zur einer exklusiven und einzigartigen Immobilie. Die helle Wohnung hat große Fenster zum See hin und besteht aus einem großen Wohnbereich mit Küche und Esszimmer, drei Schlafzimmern, zwei Bädern und einer Waschküche. Im Untergeschoss vervollständigen zwei Stellplätze in der Garage das Anwesen.
Objektnummer
G00185_01
Ort
Torri del Benaco
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
auf Anfrage
Käufer-Provision
4%
Nettowohnfläche
127 m2
Handelsfläche
223 m2
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Terrassen
83
Zustand
Erstbezug
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.